In der zweiten Tranche sind alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von EUR 30.734,00 anspruchsberechtigt. Dieser Personenkreis wird ab 7. August 2023 bis 31. Oktober 2023 einen Online-Antrag unter www.soziales.steiermark.at stellen können. Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark haben. Weiters darf das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen nicht mehr als EUR 30.734,00 betragen. Zum Einkommen zählen:
Ebenso zum Jahresnettoeinkommen zählen das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Weiterbildungsgeld, das Übergangsgeld nach Altersteilzeit, das Übergangsgeld, die Überbrückungshilfe, der Pensionsvorschuss, das Altersteilzeitgeld, das Bildungsteilzeitgeld, das Umschulungsgeld, die Teilpension (erweiterte Altersteilzeit), die Gründungsbeihilfe, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, die Kombilohnbeihilfe, Fachkräftestipendium, die allgemeine Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Bei Rückfragen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Sozialhotline 0800/201010 Link zur Antragstellung: Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 - Schritt 1 von 2 (stmk.gv.at) |